Lizenzvertrag
Endnutzer-Lizenzvertrag (EULA) · Fassung 2.5, 19. Oktober 2026 · English version
Worum es hier geht: Dieser Vertrag regelt, was Sie mit der Software tun dürfen — Client (Betrachter und Host in einem Programm), Web-Betrachter und Relay. Was beim Betrieb über unseren Dienst gilt, steht in den Nutzungsbedingungen; wie wir mit Daten umgehen, in der Datenschutzerklärung; die Verarbeitung in unserem Auftrag im AV-Vertrag.
Diese Fassung 2.5 ersetzt die Fassung 2.4 vom 29. September 2026 für alle ab dem 19. Oktober 2026 geschlossenen Verträge. Neu: Die zwei Geräte, mit denen ein Relay nach dem Testbetrieb ohne Lizenz weiterläuft, sind ausschließlich für die private, nicht gewerbliche Nutzung (Abschnitt 5). Mit Fassung 2.4 kamen die Online-Zahlung und Free zum Selbst-Anlegen (Abschnitt 6).
1Vertragspartner und Ansprechpartner
Lizenzgeber und Ihr Ansprechpartner für diesen Vertrag ist
(im Folgenden „wir“). Lizenznehmer sind Sie als natürliche oder juristische Person, die die Software installiert oder nutzt („Sie“).
Mit der Installation oder der Nutzung der Software stimmen Sie diesem Vertrag zu. Sind Sie damit nicht einverstanden, installieren und nutzen Sie die Software nicht.
2Gegenstand
Software im Sinne dieses Vertrages sind die von uns bereitgestellten Programme und Bestandteile:
- BrowserDesk Client — ein Programm mit zwei Rollen: es teilt diesen Rechner (Host) oder steuert einen anderen (Betrachter), für Windows, Linux, macOS, iOS und Android;
- BrowserDesk Web-Betrachter — die Betrachterrolle im Browser;
- BrowserDesk Relay — Vermittlungsdienst mit Web-Konsole, zum Betrieb bei uns oder bei Ihnen;
- die begleitenden Bestandteile (Dienst, Wachhund, native Kerne, Skripte, Pakete und Installationsdateien) sowie die Dokumentation;
- spätere Aktualisierungen, soweit diese nicht ausdrücklich eigenen Bedingungen unterliegen.
Die Software wird als Programmdatei geliefert, nicht im Quelltext. Ein Anspruch auf Herausgabe des Quelltextes besteht nicht.
3Umfang des Nutzungsrechts
Wir räumen Ihnen ein einfaches, nicht ausschließliches, zeitlich auf die Dauer des Vertrages beschränktes und nicht übertragbares Recht ein, die Software im vereinbarten Umfang für eigene Zwecke zu nutzen. Erlaubt ist insbesondere:
- die Installation auf beliebig vielen Geräten, die Ihnen gehören oder von Ihnen verwaltet werden;
- der Betrieb des Relays auf eigener Hardware oder bei einem Anbieter Ihrer Wahl;
- das Anfertigen von Sicherungskopien in dem für einen ordnungsgemäßen Betrieb erforderlichen Umfang;
- die Nutzung durch Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie durch Dienstleister, die für Sie tätig sind — deren Handeln steht Ihrem gleich.
Betreiben Sie IT-Dienstleistungen für Dritte, dürfen Sie die Software zur Betreuung Ihrer Kunden einsetzen. Sie bleiben uns gegenüber für die Einhaltung dieses Vertrages verantwortlich.
4Lizenz, Aktivierung und zyklische Bestätigung
Der Umfang Ihres Nutzungsrechts steht in einer Lizenzdatei. Lizenzen werden ausschließlich von uns über browserdesk.de ausgestellt. Ein Relay — auch ein von Ihnen betriebenes — stellt selbst keine Lizenzen, Unterlizenzen oder Bestätigungen aus; das ist ein Sicherheitsmerkmal der Software und keine Fehlfunktion.
Die Lizenz wird bei der Aktivierung an eine Installation gebunden (Installationskennung). Trägt die Lizenz ein Prüfintervall, meldet sich der Relay in diesem Abstand bei unserer Lizenzstelle und lässt die Bindung neu bestätigen. Übertragen werden dabei nur die Lizenzdatei, die Installationskennung und der Rechnername des Relays. Wir erhalten dabei keinen Zugriff auf Ihre Systeme, keine Inhalte Ihrer Fernsitzungen und keine Inventar- oder Nutzungsdaten Ihrer Geräte.
Lässt die Lizenz es zu, kann die Bestätigung auch offline erfolgen: der Relay erzeugt einen Anfrage-Code, wir antworten mit einem Aktivierungscode. Bleibt eine Bestätigung länger aus als Prüfintervall und die in der Lizenz hinterlegte Kulanzzeit, stellt der Relay den Betrieb ein — keine neuen Registrierungen und keine Fernsitzungen mehr, bis die Bestätigung vorliegt. Dasselbe gilt nach Ablauf der Lizenz zuzüglich der dort hinterlegten Kulanzzeit. Die Software bleibt installiert; Ihre Daten bleiben unberührt.
Das Zurückstellen der Systemuhr, das Vervielfältigen einer aktivierten Installation und jedes andere Vorgehen, das eine Lizenzprüfung umgeht, ist eine Vertragsverletzung.
5Testbetrieb und Funktionstest
Ein Relay ohne aktivierte Lizenz läuft im Testbetrieb: 30 Tage ab der Einrichtung mit bis zu fünf Geräten. Der Testbetrieb schaltet keine Zusatzfunktionen frei. Nach Ablauf der Frist läuft der Relay ohne Lizenz dauerhaft mit bis zu zwei Geräten weiter — den zuerst registrierten —, ausschließlich für die private, nicht gewerbliche Nutzung. Für jede gewerbliche Nutzung nach Ablauf der Frist ist eine Lizenz erforderlich.
Jede Zusatzfunktion nach Abschnitt 7 darf zusätzlich einmal je Installation zehn Tage ausdrücklich zum Ausprobieren gestartet werden (Funktionstest).
Testbetrieb und Funktionstest stellen wir unentgeltlich bereit; für sie gelten die Abschnitte 14 und 15 mit den dort genannten gesetzlichen Erleichterungen. Ein Anspruch auf Verlängerung oder Wiederholung besteht nicht.
6Geräte und Sitzungen
Betrieb über unseren Dienst (browserdesk.de). Der Umfang richtet sich nach der Nutzungsform Ihres Mandanten:
- Cloud-Lizenz — maßgeblich ist die gebuchte Zahl der Geräte. Gleichzeitige Sitzungen und Techniker sind nicht begrenzt. Welche Leistungen die bezahlte Cloud umfasst, steht in der Leistungsbeschreibung auf browserdesk.de; maßgeblich ist die Fassung zum Zeitpunkt der Bestellung.
- Free (kostenlose Nutzung) — eine gleichzeitige Sitzung (eine Sitzung ist eine zu einem Zeitpunkt aktive Fernsitzung), wenige Geräte und eingeschränkte Leistungen; die genaue Zahl der Geräte und die Leistungen stehen in derselben Leistungsbeschreibung. Jede Sitzung muss am Gerät bestätigt werden.
Die Grenzen setzt der Dienst technisch durch: Sind so viele Geräte angemeldet, wie die Cloud-Lizenz bzw. Free umfasst, weist er jedes weitere Gerät ab; es bleiben die zuerst angemeldeten. Ist eine gebuchte Laufzeit abgelaufen, gilt Free. Geräte, die keinem Mandanten beigetreten sind, laufen je Gerät wie Free.
Eigenes Relay. Maßgeblich ist die Zahl der Geräte, die in der Lizenzdatei steht, und deren Laufzeit. Gleichzeitige Sitzungen und Techniker sind nicht begrenzt. Ohne Lizenz gilt Abschnitt 5.
Benötigen Sie dauerhaft mehr Geräte, als Ihre Cloud-Lizenz oder Ihre Lizenzdatei vorsieht, buchen Sie weitere Geräte dazu bzw. erweitern die Lizenz. Ein technisches Umgehen dieser Grenzen — etwa durch mehrere Relays, Mandanten oder Konten zum selben Zweck — ist eine Vertragsverletzung.
Bestellung und Zahlung. Eine Bestellung über unsere Website ist Ihr Angebot an uns; der Vertrag kommt mit unserer Auftragsbestätigung in Textform zustande. Es gelten die Preise der Preisliste zum Zeitpunkt der Bestellung, netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Wir berechnen Lizenzen im Voraus; die Lizenzdatei erhalten Sie nach Zahlungseingang. Eine Cloud-Lizenz läuft zwölf Monate und wird jährlich im Voraus berechnet; nach Zahlungseingang schalten wir die gebuchten Geräte für Ihren Mandanten frei. Unser Angebot richtet sich an Unternehmen, Behörden und Vereine.
Online-Zahlung. Bieten wir die Online-Zahlung an und wählen Sie sie, leiten wir Sie zu unserem Zahlungsdienstleister Stripe weiter; dort sehen Sie vor dem Bezahlen den Gesamtbetrag einschließlich Umsatzsteuer. Abweichend vom vorigen Absatz kommt der Vertrag zustande, sobald die Zahlung bestätigt ist; die Auftragsbestätigung erhalten Sie danach per E-Mail. Die Lizenzdatei bzw. die Freischaltung der gebuchten Geräte folgt ohne weitere Rechnung; ist für eine Cloud-Lizenz noch kein Mandant angelegt, erhalten Sie einen Link, über den Sie ihn einrichten.
Free. Den Free-Zugang legen Sie auf browserdesk.de selbst an: Sie erhalten einen Link per E-Mail und legen darüber Ihren Mandanten und Ihre Anmeldung fest. Je E-Mail-Adresse gibt es einen Free-Zugang. Free ist unentgeltlich und für die private Nutzung und zum Testen bestimmt; für ihn gelten die Abschnitte 14 und 15 wie für den Testbetrieb.
7Zusatzfunktionen
Einzelne Funktionen sind gesondert zu lizenzieren und nur mit dem entsprechenden, in der Lizenz signierten Merkmal nutzbar:
| Funktion | Was sie tut |
|---|---|
| Erweiterte Inventarisierung | regelmäßiges Erfassen von Gerätemerkmalen (Hardware, Betriebssystem, Software, Sicherheitszustand, Datenträger, Netzwerk) und deren Auswertung in der Konsole |
| Leitstand | gleichzeitige Anzeige mehrerer Rechner als Matrix im Client, mit Übergabe in eine steuernde Sitzung |
Ohne das Merkmal bleiben diese Funktionen abgeschaltet; der Relay lehnt entsprechende Sitzungen ab. Die Anzeige eines Menüpunkts begründet kein Nutzungsrecht.
8Grenzen
Ohne unsere vorherige Zustimmung in Textform ist es nicht gestattet:
- die Software zu vermieten, zu verleihen, unterzulizenzieren oder Dritten als eigenen Dienst bereitzustellen (kein „Weiterverkauf als Software as a Service“);
- Lizenzdateien, Aktivierungen oder Aktivierungscodes an Dritte weiterzugeben;
- Herstellerangaben, Urheberrechtsvermerke oder Lizenzhinweise zu entfernen oder zu verändern;
- die Software zu verändern, zurückzuentwickeln, zu dekompilieren oder zu disassemblieren — die gesetzlichen Befugnisse nach § 69d und § 69e UrhG bleiben unberührt;
- technische Schutz-, Lizenz- oder Merkmalsprüfungen zu umgehen, außer Kraft zu setzen oder nachzubilden — insbesondere die zyklische Bestätigung nach Abschnitt 4;
- Leistungsdaten der Software zu veröffentlichen, wenn diese ohne unsere Mitwirkung erhoben wurden und einen Vergleich mit anderen Produkten nahelegen.
9Ihre Pflichten beim Einsatz
Die Software greift auf fremde Rechner zu, zeigt Bildschirminhalte, führt Maus und Tastatur, kann Rechner unbeaufsichtigt und nach dem Aufwecken erreichen und — mit dem Merkmal aus Abschnitt 7 — Gerätemerkmale erfassen und mehrere Rechner gleichzeitig anzeigen. Der zulässige Einsatz liegt in Ihrer Verantwortung:
- Nur eigene Geräte oder mit Zustimmung der Berechtigten. Fernzugriff ohne Befugnis ist untersagt.
- Keine heimliche Überwachung. Unbeaufsichtigter Zugriff, dauerhafte Freigaben, Leitstand und Inventarisierung setzen voraus, dass die betroffenen Personen hierüber in Kenntnis gesetzt sind. Der Leitstand ist nicht zur Leistungs- oder Verhaltenskontrolle bestimmt.
- Beschäftigtendaten. Setzen Sie die Software gegenüber Beschäftigten ein, sorgen Sie für die erforderliche Rechtsgrundlage und beteiligen Sie die Mitbestimmungsgremien, soweit geboten.
- Datenschutz. Für die mit der Software erhobenen Daten — insbesondere Inventardaten und Sitzungsprotokolle — sind Sie Verantwortlicher. Betreiben Sie das Relay selbst, bleiben diese Daten bei Ihnen; nutzen Sie unseren Dienst, gilt zusätzlich der AV-Vertrag.
- Zugänge. Sie halten Gerätekennungen, Passwörter, Konten und Lizenzdateien geheim und vergeben Berechtigungen in der Konsole nur nach Bedarf.
- Kein Missbrauch. Kein Einsatz für Betrug, Erpressung, zur Umgehung von Schutzmechanismen Dritter oder für rechtswidrige Zwecke.
Einzelheiten in Abschnitt 4 der Nutzungsbedingungen, die insoweit Bestandteil dieses Vertrages sind. Sie stellen uns von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die darauf beruhen, dass Sie gegen diesen Abschnitt verstoßen haben.
10Nachweis
Auf Anfrage teilen Sie uns in Textform mit, in welchem Umfang Sie die Software einsetzen. Über die Lizenzprüfung nach Abschnitt 4 hinaus führen wir keine technische Fernprüfung Ihrer Systeme durch und verlangen keinen Zugang zu Ihren Anlagen.
11Aktualisierungen
Wir stellen Aktualisierungen über unseren Feed bereit. Client und Dienst können Aktualisierungen selbsttätig laden und einspielen; dabei wird der laufende Dienst kurz neu gestartet. In welchem Umfang und ab welcher Fassung das geschieht, können Sie in den Einstellungen bzw. in Ihrer Konsole steuern.
Sicherheitslücken werden nur in der jeweils aktuellen Fassung behoben; Sie sind gehalten, die Software aktuell zu halten. Ein Anspruch auf bestimmte künftige Funktionen besteht nicht.
Aktualisierungen können einzelne Funktionen verändern oder entfallen lassen, wenn dies aus rechtlichen oder sicherheitstechnischen Gründen erforderlich ist. Auf wesentliche Änderungen weisen wir in den Veröffentlichungshinweisen hin.
12Fremde Bestandteile
Die Software enthält Bestandteile Dritter, teils unter freien Lizenzen. Für den jeweiligen Bestandteil gehen dessen Lizenzbedingungen diesem Vertrag vor; sie räumen Ihnen mitunter weitergehende Rechte ein. Eine Übersicht der Bestandteile und ihrer Lizenzen stellen wir auf Anfrage bereit (info@browserdesk.de).
13Rechte an der Software
Die Software ist urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte daran, an ihrer Dokumentation und an Kennzeichen wie „BrowserDesk“ verbleiben bei uns oder unseren Lizenzgebern. Dieser Vertrag veräußert die Software nicht; er räumt ein Nutzungsrecht ein.
14Mängel
Wird die Software entgeltlich bereitgestellt, haften wir für Mängel nach den gesetzlichen Vorschriften. Maßgeblich ist die vereinbarte Beschaffenheit; im Übrigen die Eignung für die vertraglich vorausgesetzte Verwendung. Wir schulden keine Fehlerfreiheit jeglicher Software, sondern die Beseitigung erheblicher Mängel in angemessener Frist — in der Regel durch Bereitstellung einer korrigierten Fassung.
Bei unentgeltlicher Bereitstellung (etwa Testbetrieb oder Funktionstest nach Abschnitt 5) gilt § 523 BGB: wir haften nur für arglistig verschwiegene Mängel.
Ausgeschlossen sind Mängelrechte, soweit ein Fehler auf einer von Ihnen vorgenommenen Änderung, einem Betrieb außerhalb der dokumentierten Voraussetzungen oder auf Fremdsoftware beruht. Das Einstellen des Betriebs nach Abschnitt 4 ist kein Mangel.
15Haftung
Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und im Umfang einer übernommenen Garantie.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für die Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie vertrauen dürfen; die Haftung ist dann auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
Für Datenverlust haften wir nur in dem Umfang, in dem er auch bei ordnungsgemäßer, regelmäßiger Sicherung durch Sie eingetreten wäre. Bei unentgeltlicher Bereitstellung gilt zusätzlich § 521 BGB.
Besonderer Hinweis zum Einsatzbereich: Die Software ist nicht für den Betrieb in Umgebungen bestimmt, in denen ein Ausfall zu Personenschäden, schweren Umweltschäden oder vergleichbaren Folgen führen kann (etwa Steuerung medizinischer Geräte, Verkehrs- oder Kraftwerkstechnik). Für einen solchen Einsatz übernehmen wir keine Haftung.
16Laufzeit und Ende
Das Nutzungsrecht besteht für die Dauer des zugrunde liegenden Vertrages. Es endet ohne weiteres, wenn dieser endet, sowie bei einem erheblichen Verstoß gegen die Abschnitte 4, 6, 7, 8 oder 9, nachdem wir Sie erfolglos zur Abhilfe aufgefordert haben. Danach stellen Sie die Nutzung ein und löschen die Programmdateien; Sicherungskopien dürfen Sie behalten, soweit Aufbewahrungspflichten dies erfordern.
17Ausfuhr und Sanktionen
Die Software unterliegt dem Ausfuhrrecht der Europäischen Union und gegebenenfalls weiterer Staaten. Sie verpflichten sich, die Software nicht in Gebiete zu überlassen oder Personen zugänglich zu machen, denen dies nach geltenden Sanktions- oder Ausfuhrvorschriften untersagt ist.
18Schlussbestimmungen
Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Lizenznehmer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Passau. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der übrige Vertrag wirksam; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Bei Verbraucherinnen und Verbrauchern bleiben zwingende gesetzliche Rechte unberührt.